proFRAU fordert, dass die Staaten Verbrechen im Namen der Ehre nicht milder bestrafen als andere Straftaten und die Täter nicht als Helden betrachten. In europäischen Ländern sind Ehrenmorde bisher eher unbekannt. Daher ist es notwendig, die Exekutive zu schulen, damit die hilfesuchenden Frauen nicht wieder in die Familie zurückgeschickt werden, sondern den nötigen Schutz in einem Frauenhaus oder in einer ähnlichen Einrichtung erhalten.
Den Mördern werden Haftstrafen von nur sechs Monaten bis zwei Jahren verhängt; sie werden aber meistens schon nach einigen Monaten freigelassen. Nicht selten werden sie zu überhaupt keiner Strafe verurteilt, denn die Gesellschaft anerkennt, "dass sie gar keine andere Wahl hatten ...". Die lokale Gesetzgebung ist diesbezüglich in der Tat sehr lax. So stipuliert (festlegen, Anm. d. Verf.) in Jordanien der Gesetzesartikel 98, dass ein Mann, der in einem Anfall von Zorn getötet hat, von der Milde des Richters zu profitieren hat.
Der Artikel 479 sieht dieselbe Behandlung für einen Mann vor, der seine Frau aufgrund eines einfachen Verdachts getötet hat.
Obwohl einige Mitglieder der jordanischen Königsfamilie die Bekämpfung des Ehrenverbrechens unterstützen, muss noch enorme Sensibilisierungsarbeit geleistet werden, damit die Bevölkerung allmählich ihre Mentalität ändert und dieses legalisierte Verbrechen definitiv abschafft.
(Surgir, Nov. 2003)