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{THEMA}Frauenhandel{KAPITEL}Nachfrage |
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NachfrageDoch ohne die Nachfrage in Europa, Japan oder Nord-Amerika nach Migrantinnen - nach billigen Arbeitskräften, jugendlichen Prostituierten oder willigen Ehefrauen - gäbe es Frauenhandel nicht. [*[* [* [* [* [* [* SexindustrieAuch Österreich befindet sich unter den Zielländern. Viele Männer, die "Entspannung" bei einer Prostituierten suchen, verlangen den Charme und die "unverbrauchte Frische" der Frauen aus dem Osten oder die exotische Ausstrahlung einer Frau aus Asien, Afrika oder Lateinamerika. Woher die Frauen oder wie sie nach Österreich kommen, scheint keine Rolle zu spielen. Nach einem Bericht des europaweiten Netzwerkes TAMPEP (Transnational AIDS/STD Prevention among Migrant Prostitutes in Europa) im Rahmen der Generalversammlung 1/2001 hat der Prozentsatz der Migrantinnen in der europäischen Sexindustrie stark zugenommen:
Diese Zahlen sind keine absoluten sondern zeigen eine Tendenz in Prozent. (aus LEFÖ-Rundbrief Nr. 6/2001 -Bericht der TAMPEP-Generalversammlung von 1/2001-)
Unsere Gesellschaft trägt eine Mitverantwortung für diesen rapiden Anstieg und das Schicksal der Frauen. Jedenfalls ist ein Denkprozess in Gang zu bringen - denn es liegt in der Verantwortung der "Konsumenten" der Ware Frau, die Gefahr und die Umstände, in der die Frau lebt, zu erkennen, aufzuzeigen und dadurch Abhilfe zu schaffen. Es sind ferner die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, d.h. Anerkennung der Prostitution als Arbeit und eine legale Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Migrantinnen in der Sexarbeit. Interview mit Mag.a Bernadette Karner, Mitarbeiterin von LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (www.lefoe.at)In Wien ist die Novellierung des Prostitutionsgesetzes in Planung. Demnach sollten Freier, die auf der Suche nach Prostituierten wahllos Passantinnen ansprechen, künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro bezahlen. Illegale Prostituierte sollen künftig weniger Strafe zahlen. proFRAU: Wie beurteilen Sie den Erfolg einer solchen Verwaltungsstrafe für Freier? Mag.a Karner: Wir glauben, dass diese Maßnahme nicht wirklich zielführend sein wird. Außerdem bringt sie die Prostitution wieder in den Bereich der Kriminalität; wir hingegen fordern aber Schritte in Richtung Anerkennung und Entkriminalisierung der Prostitution. proFRAU: In Österreich ist die Prostitution lt. ABGB nach wie vor sittenwidrig. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits andere Ansätze bzw. eigene Gesetze zur Regelung der Prostitution. Betrachten Sie die jetzige Diskussion als Start zu einer grundlegenden Gesetzesänderung? Mag.a Karner: Leider sieht es in Österreich nicht so aus, als ob diese Debatte dazu führen würde die Prostitution vollkommen zu legalisieren; sprich die Sittenwidrigkeit zu streichen und Prostitution als Beruf anzuerkennen. Diesen Schritt ist z.B. Deutschland gegangen; dort ist seit 1. Jänner 2002 Prostitution nicht mehr sittenwidrig, sondern anderen Berufen gleichgestellt. Was aber auch nicht bedeutet, dass nun in Deutschland alle Vorurteile und "Probleme" ausgeräumt sind, aber es ist ein wichtiges politisches Signal in die richtige Richtung. proFRAU: Illegale Prostituierte sollen künftig weniger Strafe zahlen. Wann ist eine Prostituierte illegal? Mag.a Karner: Der Begriff illegal wird in vielen Berichten und Artikeln falsch verwendet und nicht weiter definiert. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Illegalität; entweder aus fremdenrechtlicher Sicht - also ohne legalen Aufenthalt in Österreich zu arbeiten oder sich aufzuhalten. Oder aber illegal in der Prostitution arbeiten. Dies bedeutet, dass eine Prostituierte - Österreicherin oder Migrantin - keine Registrierung/Kontrollkarte als Prostituierte hat; dies wird dann meist auch als Geheimprostitution bezeichnet. Es arbeiten also nicht nur Migrantinnen illegal in der Prostitution, sondern sehr wohl auch Österreicherinnen. proFRAU: Derzeit gibt es mehr illegale Prostituierte als legale. Welche Gründe gibt es dafür? Mag.a Karner: In Wien gibt es derzeit etwas über 500 registrierte Prostituierte; einige wenige davon sind Männer. Nach Einschätzung der Polizei und der MA 15 (Gesundheitsamt der Stadt Wien) arbeiten aber ca. 6.000 - 7.000 Personen - davon fast 99% Frauen - als SexarbeiterInnen in Wien. Davon sind wiederum ca. 70 - 80% Migrantinnen. Warum die Mehrheit der Prostituierten nicht registriert in diesem Beruf arbeitet, hat verschiedene Ursachen/Gründe, die u.a. in der österreichischen Gesetzgebung und im Kontrollsystem zu finden sind. Ein Grund für die sogenannte Geheimprostitution ist, dass Frauen sich davor scheuen sich offiziell als Prostituierte registrieren zu lassen, um nicht mit dem Stigma Prostituierte belegt zu werden. Die Doppelmoral, die in Österreich nach wie vor sehr stark ausgeprägt ist, trägt natürlich ihren Teil dazu bei. Dies spiegelt sich auch im Gesetz wider, da ja Prostitution nach wie vor sittenwidrig ist und die Frauen nicht die Rechte von anderen Berufen beanspruchen und einfordern können. Auf der anderen Seite besteht aber eine große Nachfrage von Seiten der Männer nach ihren Dienstleistungen. Weiters müssen Prostituierte sich in Wien bei der Polizei registrieren lassen - auch hier wird wieder sichtbar, dass Prostitution immer mit Kriminalität in Verbindung gebracht wird. Natürlich ist das auch für viele - und hier vor allem für Migrantinnen - ein Grund, sich nicht registrieren zu lassen. Drittens muss betont werden, dass die Sexarbeiterinnen zwar Steuern zahlen müssen, aber sonst keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Sie haben also vor allem Pflichten, aber keine Rechte! proFRAU: Welche Eckpfeiler sollte das neue Prostitutionsgesetz aus Ihrer Sicht beinhalten? Mag.a Karner: Unserer Meinung nach stellt der Entwurf zum neuen Wiener Prostitutionsgesetz keinen Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern bedingt in Wirklichkeit eine Verschärfung des bestehenden Kontrollsystems. Natürlich muss betont werden, dass es sich hierbei um ein Gesetz auf Landesebene handelt und dies der Bundesgesetzgebung untergeordnet ist. Aber trotzdem zielt das Gesetz klar darauf ab, die Kontrolle zu verschärfen und nicht so sehr in der Unterstützung der Frauen, die in diesem Bereich arbeiten. So haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Novellierungsentwurf des Wiener Prostitutionsgesetzes geschrieben "....Österreich benötigt eine neue, liberale und entkriminalisierte Prostitutionsgesetzgebung, die in einem einzigen Konzept Bundes- und Landesgesetze integrieren kann. Diese Gesetzgebung muss die Sexarbeiterinnen als Hauptakteurinnen sehen und die Frauen schützen und entkriminalisieren - und: sich endlich von der Vorstellung verabschieden, dass Prostituierte - mehr als andere Berufstätige - die öffentliche Ordnung stören würden!" proFRAU: Danke für das Gespräch! Prostitutionspolitik im internationalen VergleichSchweden: Am 1. Januar 1999 hat Schweden ein Gesetz erlassen, das den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellt. Die Ausübung der Prostitution bleibt aber weiterhin erlaubt. Das heißt, dass Freier bestraft werden, aber nicht Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Es ist aber festzustellen, dass die Prostitution nicht abgenommen hat. Das Gesetz führt dazu, dass Sexarbeiterinnen einerseits abhängiger von Zuhältern sind, um überhaupt Freier zu bekommen, dass sie leichter ausbeutbar sind, und dass die gesundheitlichen und hygienischen Verhältnisse schlechter werden. (Lefö-Rundbrief Nr. 6 Oktober 2001)
Niederlande: In den Niederlanden wurde mit 1.Oktober 2000 das neue Prostitutionsgesetz beschlossen. Das Gesetz schaffte das Verbot von Bordellen ab und legalisierte die wirtschaftliche Organisation der (freiwilligen) Prostitution. Die Prostitution wird nun auch von Seiten des Staates als eine kommerzielle Tätigkeit anerkannt. Jedoch wird die Sexarbeit von Migrantinnen ohne Aufenthaltsbewilligung verboten. Dadurch werden Migrantinnen in der Sexarbeit auch hier stark in den "Untergrund" gedrängt, was sich auch hier sehr nachteilig auf die Sicherheit und die Gesundheit der Sexarbeiterinnen auswirkt. (Lefö-Rundbrief Nr. 6 Oktober 2001)
Deutschland: Ein neues Gesetz regelt seit 1.1.2002 das Rechtsverhältnis von Prostituierten (ProstG). Hier die aktuelle Gesetzeslage: {ZITAT}
{ZITATENDE} Im Strafgesetzbuch wurde die Förderung der Prostitution gestrichen (§ 180a StGB) und nur noch die Ausbeutung von Prostituierten unter Strafe gestellt. Die tatsächlichen Verbesserungen bleiben abzuwarten. Die Arbeitsgruppe Recht der Fachtagung Prostitution erwartet sich zwar eine Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation der Sexarbeiterinnen, es bleibt jedoch eine große Verunsicherung bei den Frauen. Es fehlen Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen für die mit der Umsetzung befassten Behörden, Ämter und Interessenverbände. Die beteiligten Institutionen verhalten sich abwartend oder äußern sich widersprüchlich. Es steht zu befürchten, dass die Intention des Gesetzes ins Leere läuft, wenn nicht unverzüglich begleitende Maßnahmen ergriffen werden. (agisra, 35/03 - Presseerklärung der Fachtagung Prostitution, Dortmund vom 4.7.2002)
"Prostitution ohne Grenzen"(von Francois Loncle in Le Monde diplomatique Nr. 6602 vom 16.11.2001, dt. v. Miriam Lang)
{ZITAT}
{ZITATENDE} Betroffene des Frauenhandels im HaushaltIn den Ländern Westeuropas existiert auch ein informeller Markt für Haushalts- und Reinigungsbereich mit Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Viele Frauen und Mädchen arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen als Hausangestellte, Putzfrau oder Kindermädchen bzw. Au-pair-Angestellte in Privathaushalten. Das Problem wird bisher kaum öffentlich angesprochen. Zu oft lässt man/frau seinen/ihren Haushalt oder die Kinder von billigen Haushaltshilfen versorgen. Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltserlaubnis, die fehlende Arbeitsbewilligung und die damit verbundene Abhängigkeit der betroffenen Frauen begünstigen Gewalt, Ausbeutung und auch Frauenhandel. Ein Beispiel von LEFÖ/IBF{ZITAT}
{ZITATENDE} gehandelte Ehefrauen (Heiratshandel)Heiratshandel ist eine spezielle Form des Frauenhandels. Mädchen und Frauen werden durch Agenturen an heiratswillige Männer vermittelt, die - in der Regel gegen Bezahlung hoher Vermittlungsgebühren - aus einer breiten Angebotspalette die gewünschte Frau auswählen. In der österreichischen Zeitung "Wiener Fundgrube" fanden sich etwa folgende Inserate: (aus Bekämpfung des Frauenhandels, Kartusch/Knaus/Reiter)
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