|
|:
(Logo: hellblaue Schrift auf rotbraunem Hintergrund) :|
|
{THEMA}Frauenhandel{KAPITEL}Österreich |
|
{MENUE}
{BITTE}
|
{TEXT}
Aktueller Stand in Österreich[*[* Situation in ÖsterreichFrauenhandel ist eine gravierende Verletzung der Menschenrechte. Dennoch gibt es bisher auch in Österreich und international keine klaren Richtlinien und keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung des Frauenhandels und zum Schutz der Rechte der betroffenen Frauen. Das führt dazu, dass viele Fälle von der Exekutive als solche nicht erkannt und bearbeitet werden. Tausende von Frauen werden nach und durch Österreich gehandelt, ohne dass der Exekutive die Lage der Frauen auffällt. Und wenn doch, dann werden die Frauen nach ihrer Festnahme einfach abgeschoben, ohne dass gegen die Menschenhändler Anklage erhoben wird. Die derzeitigen Regelungen kriminalisieren die Frauen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind. Verurteilungen von Menschenhändlern oder deren Hintermänner finden kaum statt. Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit keine Sicherheitsmaßnahmen oder Zeuginnenschutzprogramme bestehen, die aussagewillige Frauen schützen und ihnen nach einem Gerichtsverfahren eine Existenz zusichern oder ihren Aufenthalt ermöglichen. Derzeit gibt es nur eine Opferschutzeinrichtung LEFÖ/IBF. Österreich ist sowohl ein Transitland für gehandelte Frauen als auch ein Abnehmer- bzw. Zielland. Unsere Gesellschaft ist mitverantwortlich für diesen Handel. Wir sind alle gefordert, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Handel künftig unterbinden und den gehandelten Frauen eine Existenz und ein Leben in Freiheit ermöglichen und garantieren. Interview mit Doris Einwallner (Rechtsanwältin) zur Frage, ob der Opferschutz für Betroffene des Frauenhandels ausreichend ist.proFRAU: Frau Einwallner, ist der Opferschutz in Österreich aus Ihrer Sicht für Betroffene des Frauenhandels ausreichend? Frau Einwallner: Nach meiner Kenntnis und meiner Einschätzung eher nicht, denn die Betroffenen bekommen meist nur für die Zeit einen Aufenthaltstitel, in der sie als Zeuginnen in einem Strafverfahren gebraucht werden. Danach werden sie grundsätzlich außer Landes geschafft, abgeschoben. Es kümmert die Behörde eigentlich kaum, was mit ihnen in ihren Herkunftsländern passiert. Ob sie aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden oder im sozialen Netz bleiben. In manchen Ländern sind - alleinstehende - Frauen aber besonders auf die Gemeinschaft angewiesen, etwa weil sie stark von Gewalt und Arbeitslosigkeit betroffen sind und ohne soziales Netz keine Überlebenschancen haben. Dieser Aspekt kommt immer zu kurz. Man will zwar die Tat aufklären, man will den oder die Täter überführen und verurteilen können, die Frauen, ihre Geschichte, ihre Bedürfnisse kommen dabei aber viel zu kurz. Ob es schon irgendwann gelungen ist, dass Betroffene des Frauenhandels über diese Zeit hinaus eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 10 Abs 4 Fremdengesetz 1997 bekommen haben, ist mir nicht bekannt und passiert nach meiner Einschätzung auch nur in wenigen Ausnahmefällen. Eine Möglichkeit der Verlängerung wäre, dass die Betroffene zivilrechtliche Ansprüche - Schadenersatz - gegen den/die Täter geltend macht. Das passiert meines Wissens aber so gut wie nie, schon wegen der tatsächlichen, aber auch finanziellen Hürden. proFRAU: Gibt es solche humanitäre oder menschenrechtliche Aufenthaltserlaubnisse per Gesetz? Frau Einwallner: Ja, es gibt die humanitäre Aufenthaltserlaubnis im Fremdengesetz, aber man hat keinen Rechtanspruch darauf. Es wird kein Antrag gestellt, sondern es wird ersucht oder angeregt, eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Entscheidung liegt in Wien bei der Fremdenpolizei in Abstimmung mit dem Innenministerium. Wenn das Innenministerium sich dagegen ausspricht, wird keine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es gibt seit der letzten Novelle des Fremdengesetzes auch eine humanitäre Niederlassungsbewilligung. Sie kommt für Betroffene des Frauenhandels aber eher nicht in Frage, weil dafür ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen, die sie typischerweise nicht erfüllen, etwa dass der Ehegatte bereits rechtmäßig in Österreich niedergelassen ist. Der Gesetzgeber könnte aber natürlich vorsehen, dass Betroffenen von Frauenhandel im Anschluss an die humanitäre Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Sie könnten dann in Österreich bleiben und sich hier eine neue Existenz aufbauen. Dafür fehlt zur Zeit aber leider der politische Wille proFRAU: Danke für das Gespräch!
Frau Einwallner ist Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Unterweger, Blitsche, Einwallner. {NAVIGATION} |
|
|