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{THEMA}Gewalt

{KAPITEL}Österreich

{TEXT}

Aktueller Stand in Österreich

[*Die Rechtslage in Österreich]
[*Die geplante Gesetzesänderung ab 1.1.2006]
[*Rechtsinfoblatt des Vereins Frauen gegen VerGEWALTigung]
[*Interview mit Alexandra Baldemair vom Verein "Frauen gegen VerGEWALTigung" in Innsbruck]

Die Rechtslage in Österreich

Die geplante Gesetzesänderung ab 1.1.2006

Die geplante Gesetzesänderung zur Verbesserung des Opferschutzes ist derzeit in Begutachtung. Demnach sollen ab 1.1.2006:

Opfer von sexueller Gewalt (damit auch von Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung oder Genitalverstümmelung) künftig Anspruch haben auf:

  • kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung,
  • Information über ihre Rechte im Verfahren und über geeignete Opferschutzeinrichtungen,
  • Verständigung über den Ausgang des Verfahrens (insbesondere über Einstellung oder Einleitung diversioneller Maßnahmen sowie der Freilassung des Beschuldigten),
  • Übersetzungshilfe,
  • Akteneinsicht,
  • schonende Behandlung (Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität verletzt worden sein könnten, haben das Recht, bloß einmal im Verfahren - und das auf schonende Weise unter Vermeidung einer Konfrontation mit dem Täter - vernommen zu werden).

Quelle: [>www.opfernotruf.at]

Rechtsinfoblatt des Vereins Frauen gegen VerGEWALTigung

(Auszug aus dem [>Rechtsinfoblatt [pdf]] des Vereins "[Frauen gegen VerGEWALTigung]" in Innsbruck. Das Rechtsinfoblatt gibt es auch in folgenden Sprachen [>bosanski], [>hrvatski], [>srpski], [>türçe] und [>english]).

Es gibt mehrere Möglichkeiten für Frauen, der sexualisierten Gewalt entgegenzutreten. Anzeige zu erstatten ist eine davon.

Wichtig ist, sich genügend Zeit für die Entscheidung zu nehmen, ob Sie den Täter anzeigen wollen. Umfassende Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens und über Ihre Rechte können für diese Entscheidung sehr hilfreich sein. Auf keinen Fall sollten Sie sich zu einer Anzeige drängen lassen.

Eine einmal erstattete Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall bei der Polizei und vor Gericht aussagen müssen. Der Prozess findet meistens erst lange nach der Anzeige statt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein Gedächtnisprotokoll über Einzelheiten der sexualisierten Gewalthandlung(en), den Ort, die Zeit usw. zu führen.

Wenn Ihnen sexualisierte Gewalt angetan wurde, haben Sie das Recht,

  • dass Ihre Anzeige von der Polizei aufgenommen wird.
  • sich zur Polizei, zum Gericht, zur Gerichtsmedizin, zum Amtsarzt von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen.
  • von einer Kriminalbeamtin einvernommen zu werden (um Wartezeiten zu vermeiden, ist es günstig, telefonisch einen Termin zu vereinbaren).
  • eine/n DolmetscherIn in Anspruch zu nehmen.
  • sich Ihre Aussage genau durchzulesen und auf eventuelle Änderungen zu bestehen, bevor Sie das Protokoll unterschreiben.
  • Fragen, die nicht in Zusammenhang mit der sexualisierten Gewalt stehen, nicht zu beantworten.

Sie sind im Strafverfahren nur Zeugin, können Ihre Situation aber dadurch verbessern, dass Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Sie haben die Möglichkeit, dies schon bei der Polizei ins Protokoll aufnehmen zu lassen, bzw. bis zum Beginn der Hauptverhandlung bei Gericht bekannt zu geben.

Als Privatbeteiligte

  • haben Sie das Recht, sich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
  • haben Sie das Recht auf Akteneinsicht.
  • können Sie bereits im Strafverfahren Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen.
  • müssen Sie über eine Einstellung des Verfahrens benachrichtigt werden.
  • können Sie den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung beantragen.
  • haben Sie bei der Hauptverhandlung das Recht auf Anwesenheit von drei Vertrauenspersonen, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Um im Gerichtsverfahren nur einmal aussagen zu müssen, können betroffene Frauen eine "kontradiktorische bzw. schonende Vernehmung" beantragen (bei der Polizei ins Protokoll aufnehmen lassen, oder bei dem/der UntersuchungsrichterIn beantragen). Bei der kontradiktorischen Einvernahme werden Sie bei Gericht in einem getrennten Raum von dem/der UntersuchungsrichterIn befragt. Dabei wird Ihre Aussage auf Video aufgezeichnet und in den Nebenraum (Gerichtssaal) übertragen. Dort befinden sich der Staatsanwalt/die Staatsanwältin, Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin, der Beschuldigte und sein/e VerteidigerIn.

Die kontradiktorische Einvernahme hat folgende Vorteile:

  • Auch hier können Sie von einer Vertrauensperson begleitet werden.
  • Sie befinden sich nicht im gleichen Raum wie der Beschuldigte.
  • Sie müssen in den meisten Fällen bei der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen, da dort die Videoaufzeichnung gezeigt wird.

Ausnahmeregelung

Bei sexualisierter Gewalt in Ehe und Lebensgemeinschaft können Sie Ihre Anzeige bei der Polizei bis zum Schluss der Verhandlung mittels Antrag zurückziehen. Nach der kontradiktorischen Einvernahme ist dies nicht mehr möglich.

Interview mit Alexandra Baldemair vom Verein "Frauen gegen VerGEWALTigung" in Innsbruck

proFRAU: Die sexualisierte Gewalt an Frauen ist im Rahmen der derzeitigen Öffentlichkeitsarbeit um häusliche Gewalt kein Thema. Ist das nicht mehr notwendig?

Baldemair: Dies ist nach wie vor absolut notwendig. Dazu einige Fakten aus einem Bericht zu "Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder" von Birgit Appelt, Angelika Höllriegl und Rosa Logar:

  • Sexualisierte Gewalt ist die häufigste Form der Gewalt an Frauen in Familien.
  • Vergewaltigung in der Ehe kann in Österreich erst seit 1989 angezeigt werden - bis dahin gab es keine gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten.
  • Sexualisierte Gewalt innerhalb der Ehe ist schwer zu identifizieren da diese von den betroffenen Frauen oft nicht als Gewalt definiert wird sondern als ihre "eheliche Pflicht" angesehen wird.
  • Ein zusätzliches Problem bei der Erforschung von sexualisierter Gewalt in der Ehe liegt darin, dass Frauen sich scheuen über sexuelle Gewalterfahrungen zu sprechen. Studien zu sexualisierter Gewalt in der Ehe sind sehr uneinheitlich - dies liegt vor allem auch an der Art der Befragung die bei dieser Thematik besondere Sensibilität erfordert. In Österreich existiert derzeit keine repräsentative Studie zu dieser Problematik. Es wird nach konservativen Schätzungen wird jedoch angenommen, dass ca. 10-20 Prozent der Ehefrauen regelmäßig sexualisierte Gewalt in der Ehe erfahren. Sexualisierte Gewalt ist somit die häufigste Form der Gewalt an Frauen in Familien (Vgl. Godenzi 1989).

proFRAU: Hat sich das Bewusstsein für sexualisierte Gewalt in der Öffentlichkeit verändert?

Baldemair: Uns fällt auf, dass sexualisierte Gewalt in den letzten Jahren vermehrt in der Öffentlichkeit thematisiert wird. Dies trifft vor allem bei sexuellem Missbrauch an Kinder und Jugendliche zu. Sexualisierte Gewalt an Frauen ist im öffentlichen Bewusstsein nach wie vor ein "Randphänomen".

Ein wesentliches Problem aus unserer Sicht stellt vor allem auch die Art und Weise der Berichterstattung über sexualisierte Gewalt dar. Diese stellt betroffene Frauen als die eigentlichen "Schuldigen" dar, sprich die Verantwortung für die Tat wird den Opfern zugeschoben (bsp. "provozierende" Kleidung und/ oder Verhalten seitens der Frau).

Täter werden gleichzeitig in Schutz genommen in Form von Rechtfertigungen und Erklärungen warum sie die Tat begangen haben.

Es fällt auf, dass Täter in den Medien bagatellisiert werden, beispielsweise werden sie nicht als Straftäter sondern als "Sittenstrolche" oder "Unholde" bezeichnet. Dies trägt auch dazu bei, dass sexualisierte Gewalt nicht als Gewalt und Verbrechen gesehen wird.

Nach unserer Einschätzung tragen Medien wesentlich dazu bei, dass Mythen und Vorurteile über sexualisierte Gewalt in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleiben.

proFRAU: Hat sich die sexualisierte Gewalt an Frauen in den letzten Jahren verändert, sich die Situation für die betroffene Frau/ Mädchen verbessert?

Baldemair: Nach unserer Einschätzung nicht.

proFRAU: Wie ist die derzeitige Rechtslage dazu?

Baldemair: siehe dazu unser [Rechtsinfoblatt].

proFRAU: Wie verhalten sich RichterInnen und StaatsanwälteInnen dazu/ hat sich das Verhalten verändert?

Baldemair: Ein Prozess stellt für die betroffenen Frauen nach wie vor eine enorme Belastung dar. Für viele davon bedeutet ein gerichtliches Verfahren eine erneute Traumatisierung in ihrer Lebensgeschichte. Das Verhalten des Großteils der am Verfahren beteiligten Gerichtspersonen ist stark zu kritisieren. Den Frauen wird in den meisten Fällen durch die Art und Weise der Befragung vermittelt, dass sie Mitschuld haben durch ihr Verhalten während der Tat (zu wenig körperliche und/oder verbale Gegenwehr usw.), oder dass ihnen einfach nicht geglaubt wird. Ein neuer "Trend" seitens der Justiz ist, den betroffenen Frauen bei Einvernahmen mit Verleumdungsklagen zu drohen.

proFRAU: Werden die Täter angezeigt oder ist die Dunkelziffer nach wie vor hoch?

Baldemair: Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer nach wie vor sehr hoch ist. Nach Schätzungen (Breiter 1995, Mörth 1994) wird für die Dunkelziffer beispielsweise bei Vergewaltigung ein Faktor von 1:10 zwischen angezeigten und tatsächlichen Vergewaltigungen angenommen.

proFRAU: Welche Forderungen stellen Sie von Ihrer Seite an die Öffentlichkeit, die Medien, den Gesetzgebern?

Baldemair: Ein wesentliches Problem sehen wir in der Art der Berichterstattung in den öffentlichen Medien über sexualisierte Gewalt. Diese bagatellisiert in vielen Fällen die Gewalt und deklariert sie somit nicht als solche. Beispielsweise werden Täter als "Unholde", "Sittenstrolche" bezeichnet oder es werden Stereotypien über die Tat verbreitet ("heißblütig", "triebhaft" usw.) . Zusätzlich wird in vielen Fällen den betroffenen Frauen oft Mitschuld aufgrund ihrer Kleidung/ ihres Verhaltens zugeschoben und werden somit auch (mit-)verantwortlich für die Tat gemacht (vgl. Justiz). Aufgrund einer solchen Berichterstattung kann und wird sich auch kein kritisches Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu diesem Thema bilden.

Auch in der Gesetzgebung muss einiges kritisiert werden. Frauen haben grundsätzlich in einem solchen Strafverfahren lediglich einen Zeuginnenstatus, außer sie schließen sich als sogenannte Privatbeteiligte dem Verfahren an.

Betroffene Frauen sind gesetzlich dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen und müssen im Fall mit Sanktionen rechnen - für die Täter gilt dies nicht!

Der Großteil der Prozesse bei sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung gehen mit Freispruch für den Täter aus oder werden oft schon in der Vorverhandlung niedergelegt. Dies liegt unter anderem an der Tatsache, dass lediglich körperliche Verletzungen und/oder Spermaspuren als Indizien gewertet werden. Sind diese nicht vorhanden wird in den meisten Fällen der Täter freigesprochnen nach dem Prinzip "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Dem gegenüber steht das Problem, dass die wenigsten Betroffenen unmittelbar nach der Gewalt Anzeige erstatten und/oder sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Gründe dafür sind meist massive Schuld- und Schamgefühle unter denen Opfer sexualisierter Gewalt leiden. Zusätzlich hat für viele Betroffene die Tat eine Traumatisierung zur Folge, sprich betroffene Frauen sind unmittelbar nach der Tat in einem schockähnlichem Zustand, was es ihnen oft unmöglich macht sich Unterstützung von außen zu holen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Aufklärungs- und Informationsbedarf über Fakten, Ursachen und Hintergründe zu sexualisierter Gewalt bei Medien und Justiz besteht. Hier würden wir einen dringenden Handlungsbedarf sehen!

proFRAU: Danke für das Gespräch!

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