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{THEMA}Steinigung{KAPITEL}Einleitung |
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Steinigung - eine "urzeitliche" StrafeDas Todesurteil durch Steinigung wird bei "Unzucht" ausgesprochen. Dazu gehören im islamischen Rechtssystem außerehelicher Geschlechtsverkehr, Ehebruch und Homosexualität. Die Steinigung wird für Frauen und Männer unterschiedlich durchgeführt. Männer werden bis zur Hüfte eingegraben und haben dadurch eher die Möglichkeit zu entkommen. Bereuen sie die Tat, gehen sie frei. Frauen hingegen werden bis zu den Achseln eingegraben, damit ihre Brüste nicht getroffen werden, und haben dadurch keine Möglichkeit zur Flucht. Die Steinigung wird öffentlich durchgeführt. Steine mittlerer Größe werden zur Vollstreckung verwendet, nicht zu groß, so dass das Opfer langsam und somit qualvoll stirbt. Zwei Todesurteile durch Steinigung wegen "Ehebruchs" in Nigeria haben besondere öffentliche Aufmerksamkeit hervorgerufen. 2002 wurde im Fall von Frau Safiya Yakubu Hussaini das Todesurteil durch Steinigung nach internationalen Protesten im März des Jahres aufgehoben. Auch im Fall von Amina Lawal waren die internationalen Proteste so stark, dass das Urteil am 25.9.2003 endlich aufgehoben wurde. Amina Lawal war im März 2002 von einem islamischen Gericht in Funtuna zum Tode verurteilt worden. Sie hatte nach ihrer Scheidung ein Kind bekommen, was nach Auslegung der Sharia in Nigeria als Ehebruch gilt. Der Mann, der nach ihrer Aussage der Vater ist, hat vor Gericht jede sexuelle Beziehung abgestritten, gegen ihn wurde keine Klage erhoben. Unter [>www.amnesty.org.uk/action/aminalawal.shtml] finden Sie die Zusammenfassung zum Fall von Amina Lawal. {NAVIGATION} |
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