[...] in der Sure 24:2 heißt es : "wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann verabreicht jedem von ihnen 100 (Peitschen)hiebe! Und lasst euch im Hinblick darauf, dass es (bei dieser Strafverfolgung) um die Religion Gottes geht, nicht vom Mitleid mit ihnen erfassen, wenn (anders) ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt." Eine Anzahl von Gläubigen soll als Zeugen bei dieser Bestrafung anwesend sein. Früh drang aus dem jüdischen Strafrecht die Sitte ein, ein "unzüchtiges" Paar nicht auszupeitschen, sondern zu steinigen.... [...].
(aus "die Frau im Islam" von Wiebke Walther, S. 48)