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{THEMA}Steinigung

{KAPITEL}Frauenverfolgung

{TEXT}

Steinigung - besondere Verfolgung von Frauen

{ZITAT}

"Mit Steinigung werden Delikte wie außerehelicher Geschlechtsverkehr, Ehebruch und Prostitution bestraft. Obwohl die Strafe für beide Geschlechter gleichermaßen vorgesehen ist, sind de facto wesentlich mehr Frauen als Männer davon betroffen. Die mit Steinigung bedrohten Vergehen zielen vor allem darauf ab, Frauen zu verfolgen, die dem von ihnen erwarteten gesellschaftlichen Verhalten nicht entsprechen.

Der Vorwurf des Ehebruchs kann von Männern auch dazu benutzt werden, sich unliebsamer Ehepartnerinnen zu entledigen. Männern fällt es außerdem - aufgrund ihrer höheren gesellschaftlichen Stellung - viel leichter, sich selbst Vorwürfen des Ehebruchs zu entziehen. Dies drückt sich auch in der Tatsache aus, dass Zeugenaussagen von Frauen nur halb soviel gelten wie die von Männern: Zum Beweis des Ehebruchs bedarf es vier männlicher oder acht weiblicher Zeugen.

Die Tatsache, dass Ehebruch und Prostitution mit einer so schweren Strafe sanktioniert werden, stellt eine massive Form der Unterdrückung und Einschüchterung von Frauen dar und ist Ausdruck patriarchalen Besitzdenkens. In diesem Sinne sind auch "positive" Ausnahmeregelungen für Frauen, die Steinigung von Schwangeren und Müttern kleiner Kinder verbieten, zu werten. Sie sollen Frauen in ihrer Rolle als Gebärende schützen, jedoch nicht als gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder."

(aus einer Veröffentlichung von amnesty international Österreich - Aktionsgruppe Frauen, 1998)
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