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{THEMA}Zwangsheirat

{KAPITEL}Einleitung 

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Die Zwangsheirat kommt in vielen traditionellen Gesellschaften und auch in den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften vor. Wie viele Fälle von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen an Frauen wird in diesen Gesellschaften die Frau als -Eigentum- des Mannes gesehen, ohne eigenen Willen, ja manchmal auch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. In diesen Fällen ist die Frau vom Erbrecht ausgeschlossen und wird in einigen Gesellschaften sogar im Falle eines Todes des Ehemannes mit -vererbt-. In anderen Fällen erhalten die Familien durch die Zwangsheirat ein hohes Brautgeld für die Mädchen. Hier sind für die Zwangsverheiratung also auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend.

Ein anderer Grund für die Zwangsheirat ist bei Verheiratungen zwischen nahen Familienangehörigen, wie Cousins und Cousinen, die Stärkung der Familie bzw. des Clans und der Wunsch, Einfluss auf die Ehepartner zu nehmen und bei Problemen eine Einflussmöglichkeit zu behalten. Die Schwiegereltern sind in diesem Fall Onkel und Tante zugleich. Auch geht in diesen Fällen das Heiratsgut nicht an eine -fremde Familie- sondern bleibt im Clan.

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Vetternehen

Obwohl der Islam sie nicht fördert, sind Ehen zwischen Cousins und Cousinen in traditionsbewussten Familien eine bevorzugte Art der Verbindung. In diesem Fall ist die jeweilige Schwiegerfamilie nicht nur mit all ihren guten und schlechten Eigenschaften ausreichend bekannt, es bleibt darüber hinaus das Brautgeld in der eigenen Sippe. Da die Familie des Vaters grundsätzlich als wichtiger angesehen wird, haben Cousins väterlicherseits Vorrechte gegenüber denen der mütterlichen Seite. Auch wenn eine Heirat zwischen Cousin und Cousine nach wie vor als ideale Form der Ehe gilt, ist sie in der Praxis nicht besonders häufig. Nach Schätzung haben sie je nach Land einen Anteil von zwei bis 15 Prozent an allen geschlossenen Ehen. [...]

(Stichwort Frauen im Islam, Seite 41, erschienen im Heyne Verlag)
{ZITATENDE}

Oft stimmen die betroffenen Mädchen und Buben der Verheiratung unter Zwang zu, denn ein -nein- würde von der Familie nicht akzeptiert werden. Zum Teil sind die Heiratsversprechen zwischen den Brauteltern schon viele Jahre aufrecht und eine Weigerung käme einem Gesichts- bzw. Ehrverlust gleich. So wird oft Druck auf die Betroffenen ausgeübt, damit die Ehe zustande kommt.

Die freie Wahl des Lebenspartners ist ein Menschenrecht. So steht in Artikel 16, Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

{ZITAT}

Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.

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