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{THEMA}Ehrenmorde

{KAPITEL}Österreich

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Aktueller Stand in Österreich

[*Referat zum Thema Ehrenmord am 6.10.2005 von proFRAU]
[*Schande über die Familie gebracht]

Referat zum Thema Ehrenmord am 6.10.2005 von proFRAU

Vortrag von Gabi Frimberger, proFRAU - Plattform für Frauenrechte gegen Diskriminierung, im Rahmen der Enquete zu „Zero Toleranz gegen Gewalt an Frauen“ vom 6. Oktober 2005.

Die Ehre der Familie wird in diesen patriarchal strukturierten Gesellschaften sehr stark am Verhalten der Frauen festgemacht. Frauen werden als Besitz des Mannes und nicht als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen, mit eigenem Willen und Lebensplänen Sie sind wirtschaftlich und sozial abhängig. Jede Abweichung, vom akzeptierten Verhalten, sei es ein Flirt, eine Unterhaltung mit einem Nichtfamilienmitglied, eine voreheliche Beziehung oder der Wunsch nach eigener Partnerwahl kann die Verletzung der Ehre bedeuten. Selbst eine Vergewaltigung wird den Frauen zur Last gelegt.

Es gibt aber auch gesellschaftlichen Druck auf die Familie, die Ehre wieder herzustellen. Dieser Druck funktioniert über Grenzen und Kontinente hinweg und beeinflusst auch das Leben anderer Familienmitglieder. Mögliche Heiratschancen von Brüdern oder Schwestern hängen von der Wiederherstellung der Ehre ab. Zu ergänzen ist, dass auch Frauen durch ihr Verhalten, z.B. Weitergabe von Informationen untereinander und ihre Gesprächskultur zur Aufrechterhaltung dieses repressiven Systems ihren Teil beitragen.

Zwar gibt es auch Ehrenmorde an Männern, generell ist aber festzustellen, dass Frauen über weniger Fluchtmöglichkeiten und Bewegungsfreiheit verfügen und daher eher Opfer von Ehrverbrechen werden.

Verlässliche Zahlen, wie viele Frauen in Europa Ehrenmorden zum Opfer fallen, gibt es bisher nicht. Da fehlen uns Statistiken über diese Morde. Hinzu kommt, dass diese Morde auch vertuscht und verschleiert werden, damit sie nicht als Ehrenmorde zu identifizieren sind. Dazu werden die Todesfälle als Unfälle getarnt oder die Opfer auch zum Selbstmord getrieben.

Ein Beispiel: In England gibt es seit einiger Zeit eine Untersuchung dazu, da der Verdacht aufgekommen ist, dass es sich bei einigen Fällen um Ehrenmorde gehandelt hat, die als solche nicht erkannt worden sind.

In Deutschland, in dem Ehrenmorde schon länger öffentlich thematisiert werden, gibt es ebenfalls noch keine Statistik dazu, jedoch hat die Familienberatungsstelle Papatya, - eine anonyme Kriseneinrichtung in Berlin - eine Fallsammlung seit 1996 angelegt. Dazu wurden Zeitungsausschnitte gesammelt. Demnach hat es von 1996 bis Mitte 2005  

  • 53 Ehrenmorde geben und
  • 68 Fälle von Körperverletzung, z.B. Tötungsversuchen.

Das sind die Fälle die dem Thema Ehrenmord zugeschrieben werden konnten (Angaben lt. Fr. Schreiber, Terre-des-Femmes, Tübingen).

Besonders möchte ich aus Deutschland den Fall der 23-jährigen Harin Sürücü erwähnen, das Mädchen ist heuer im Februar in Berlin auf offener Straße erschossen worden. Erwähnen deshalb, weil die Tat unter den anderen Schülern Beifall gefunden hat. Das zeigt, dass dieser Ehrenmord akzeptiert und als notwendig empfunden wurde.

In Österreich war der letzte uns bekannte Ehrenmord der Mord an der 20-jährigen, aus dem Libanon stammenden Layal im Tiroler Zillertal. Der 17-jährige Bruder der jungen Frau hat die Bluttat begangen.

Das entspricht dem bekannten Muster, dass der Ehrenmord häufig vom Bruder der „Ehrverletzerin“ durchgeführt wird, selten von Eltern oder Ehemännern. Ganz bewusst werden für die Durchführung auch Minderjährige verpflichtet, da aufgrund des Jugendschutzes die zu erwartenden Strafen dann entsprechend geringer sind.

Wir müssen aber auch in Österreich genau hinsehen, denn auch in Österreich gibt es Mechanismen und Strukturen innerhalb der Familien, die die Grundlage der Ehrenmorde bilden. D.h. die Mädchen werden unter Drohung oder Gewaltanwendung ab der Pubertät in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, dürfen ohne männlichen Begleiter nicht aus dem Hause, müssen statt eine weiterführende Schule zu besuchen, die Schule verlassen, werden früh verheiratet oder weggesperrt.

Festhalten möchte ich auch, dass Ehrenmorde kein ausschließlich islamisches Phänomen sind, auch wenn die letzten bekannten Fälle aus dieser Gruppe kommen, sondern laut SURGIR, einer Schweizer Organisation, die zu diesem Thema arbeitet, z.B. auch in Brasilien registriert werden.

Was können wir auf internationaler Ebene tun?

Für eine angemessene Bestrafung der Täter eintreten. Hier können wir Organisationen, die sich dafür einsetzen, unterstützen. Es hat in einigen Ländern bis vor kurzem noch milde Strafen für Ehrenmorde gegeben:

So hat z.B. Pakistan, das eine sehr hohe Zahl von Ehrenmorden hat, ein früher geltendes Recht abgeschafft. Das Gesetz ermöglichte eine geringe Strafe bei „unerwartet und schwerer Provokation“. Ähnlich auch in der Türkei, dort ist ebenfalls eine Gesetzesänderung in diesem Sinne erfolgt.

In Jordanien kämpfen Menschenrechtsorganisationen immer wieder für die Abschaffung eines Artikels im Gesetz, der milde Urteile gegenüber dem Täter ermöglicht. Bisher noch ohne Erfolg.

Gesetzliche Änderungen sind ein wichtiger Teil, aber sie müssen auch umgesetzt werden. Denn es gibt auf der anderen Seite die Möglichkeit, dass die Familie dem Täter vergibt und dadurch keine Bestrafung erfolgt. Oder dass ein materieller Ausgleich erfolgt, also Bezahlung oder dass Frauen als Ersatz ausgetauscht werden. Hier ist es notwendig, diese Möglichkeiten der “Abgeltung” zu unterbinden.

Was können wir in Österreich tun?

Melderegister
Das vom BMGF geplante Melderegister sollte nicht auf Zwangsheirat und Genitalverstümmelung beschränkt werden, sondern alle Arten von traditionsbedingter Gewalt beinhalten.

Eigener Aufenthaltstitel
Wir unterstützen die Forderungen von NGOs nach einem eigenen Aufenthaltstitel für die Betroffenen, damit diese Frauen eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben.

Wichtig sind Schutzräume für die Frauen und Mädchen einzurichten
Hier ist es sehr wichtig, dass der Aufenthaltsort geheim bleibt und die Anonymität gewährleistet ist. Das gilt nicht nur für den Aufenthaltsort, sondern muss auch in den Magistraten gewährleistet sein, d.h. die Eltern sollten nicht durch Schriftstücke den Aufenthaltsort ihrer Tochter erfahren. Sie werden versuchen dann die Tochter zurückzuholen.

Ganz gezielte Aufklärung betreiben, damit den Betroffenen ihre Rechte in Österreich bekannt sind
Hier haben sicher die Schulen eine wichtige Funktion, auch weil dort die Mädchen mit Informationen erreicht werden können. Das setzt auch Schulungen für LehrerInnen und AusbilderInnen voraus.

Ältere Frauen zu erreichen ist schwierig, da sie sich im gewohnten Familienumfeld bewegen. Dazu wären Orte für einen interkulturellen Austausch wichtig, wo Selbstständigkeit und ein selbstbestimmtes Leben auch vorgelebt wird. Beispiel könnte aber auch sein, anlässlich von Sprachkursen z.B. Menschenrechte zu besprechen.

Wichtig ist auch ein Umdenken in Bezug auf kulturelle Identität
Es wurden jahrelang Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Frauen und Mädchen als kulturelle Gegebenheiten akzeptiert. Hier müssen wir auch überlegen, wo und was kulturelle Identität ist und wo sie traditionsbedingte Gewalt unterstützt, beziehungsweise aufrechterhält.

Schande über die Familie gebracht

(www.dieStandard.at, APA vom 3.4.2004)

Frauenleiche im Zillertal: Minderjähriger wollte mit Mord an seiner Schwester Familienehre wiederherstellen

Innsbruck - Der Mord an der 20-Jährigen, aus dem Libanon stammenden Layal M. im Tiroler Zillertal dürfte geklärt sein. Ein erst 17-jähriger Bruder der jungen Frau gestand die Bluttat. Als Tatmotiv gab er an, dass die junge Frau Schande über die Familie gebracht habe, erklärte Oberst Erwin Mayerl, Chef der Kriminalabteilung der Gendarmerie, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

"Familienehre wiederherstellen"

Die Familie sei der Meinung gewesen, dass die junge Frau mehrere "Männerbekanntschaften" gehabt habe. Mit dem Mord in der Nacht von Sonntag auf Montag habe der Bruder die Familienehre wieder herstellen wollen. In Kürze hätte die Frau mit einem in Deutschland lebenden Asylwerber Verlobung gefeiert. Mit dieser Verbindung seien die Eltern angeblich einverstanden gewesen.

Rekonstruierter Tathergang

Im Zuge der Ermittlungen konnte die Zeit vor der Bluttat rekonstruiert werden. Die 20-Jährige hatte von Samstag bis Sonntag bei einem bekannten Ehepaar übernachtet. Die Nacht zuvor hatte sie im Polizeianhaltezentrum in Innsbruck verbracht. Die Frau hatte dort Anzeige erstattet, weil sie angeblich genötigt worden war. Von wem diese Nötigungen ausgegangen seien, müsse noch genau untersucht werden, hieß es.

Am Sonntag gegen 23.30 Uhr kamen die Eltern und der Bruder dann zu der Wohnung der Bekannten. Sie überredeten Layal M., mit ihnen nach Hause zu kommen, sagte Mayerl. Etwas mehr als zwei Stunden später dürfte die junge Frau bereits tot gewesen sein.

Der 17-jährige Bruder sagte aus, die junge Frau in der Wohnung der Familie in Innsbruck bewusstlos geschlagen zu haben. Die Eltern und ein weiterer in der Wohnung anwesender Bruder hätten davon angeblich nichts mitbekommen. Der Beschäftigungslose habe seine Schwester zu einem geliehenen Auto getragen und sei dann nach Strass im Zillertal gefahren. Auf einem Waldweg nahe der Rotholzer Landesstraße L218 (Bezirk Schwaz) habe er die junge Frau zunächst erwürgen wollen. Dies habe ihm aber zu lange gedauert, worauf er 14 Mal auf sie einstach. Die Tatwaffe warf er in den Inn. Montag früh wurde die Leiche der Ermordeten dann von einem Jogger entdeckt.

Eltern und Bruder festgenommen

Bei seinem Geständnis habe der 17-Jährige "eigentlich keine Reue" gezeigt, erklärten die Ermittler. Der mutmaßliche Täter habe ausgesagt, dass seine Schwester während des gesamten Transports von Innsbruck nach Strass bewusstlos gewesen sei. "Dies bezweifeln wir aber", sagte Mayerl. Ein Gerichtsmediziner müsse diesen Punkt noch klären. Die Eltern und ein weiterer Bruder der Ermordeten seien ebenfalls festgenommen worden. Ob sie frei gelassen werden, entscheide sich wahrscheinlich bis Freitag. Unklarheiten gäbe es auch noch bezüglich des tatsächlichen Alters der Ermordeten (19 oder 20 Jahre) und darüber, ob sie staatenlos oder libanesische Staatsbürgerin sei.

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