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{THEMA}Steinigung{KAPITEL}Sharia |
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Sharia - islamisches RechtDie Sharia, das islamische Recht beruht auf zwei Hauptquellen, dem Koran und der Sunna, aufgezeichneten Überlieferungen über das, was Mohammed in bestimmten Situationen gesagt, getan oder stillschweigend gebilligt hat. Nachdem die Koranverse und die Überlieferungen unterschiedliche Deutungen zuließen, gibt es als weitere Quellen den Analogieschluss, bei dem nach vergleichbaren Vorgängen Entscheidungen getroffen werden, und den Konsens, die "übereinstimmende Meinung aller gleichzeitig in einer Periode lebenden muslimischen Gelehrten." Die Sharia umfasst auch das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Frauen und Männern. Wenn auch die religiösen und rechtlichen Normen für Frauen und Männer gleich gelten, so haben sich in der Praxis deutliche Benachteiligungen der Frauen ergeben, natürlich in den einzelnen Gesellschaften mit unterschiedlicher Ausprägung. Beispiel dafür ist, dass vor Gericht das Zeugnis der Frau nur halb soviel Gewicht hat wie das eines Mannes. Ferner ist die Scheidung für Frauen nur gerichtlich zu beantragen und kann nur dann durchgesetzt werden, wenn der Ehemann seine Unterhaltspflicht verletzt oder sie schlecht behandelt. Für den Ehemann genügt hingegen der Ausspruch einer Scheidungsformel. Der Koran erlaubt den Mann bis zu vier Ehefrauen - mit dem Hinweis auf eine gerechte Behandlung -, der Frau nur die Beziehung zu einem Mann. Frauen sind in ihren vier Wänden gefangen - ohne Zustimmung oder Begleitung der Ehemänner oder nächsten männlichen Verwandten ist es ihnen nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Das führt bis zum Tod durch Verbrennen: {ZITAT}
Saudi Arabien im März 2002{ZITATENDE} Wenn dieser Bericht wahr ist, so ist er ein tragisches und unfassbares Beispiel von Menschenrechtsverletzung. {NAVIGATION} |
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